Privates Baurecht
Das private Baurecht, bei dem es um Konflikte zwischen Bauherrn und Bauunternehmen, Bauherr und Architekten, Generalunternehmern und Subunternehmern geht, bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hier verfügen wir über langjährige Erfahrungen; zudem veranstalten wir Schulungen für Firmen. Frau Rechtsanwältin Neumann-Kuhn ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.
Die VOB/B, das spezielle Regelwerk für Bauverträge, ist uns also vertrautes Gebiet. Beispielsweise bei Entscheidungen darüber, ob die Abnahme einer Bauleistung erklärt werden kann bzw. muss, oder aber verweigert werden darf, oder bei der Entscheidung, ob und wann Vertragsverhältnisse gekündigt oder Sicherheiten gefordert oder zurückgegeben werden, hilft fachkundiger Rat oft, Fehler zu vermeiden, deren Folgen teuer sind.
Mängelansprüche des Auftraggebers bzw. die Frage, wann Mängelansprüche verjähren, sind ein Schwerpunkt des Baurechts. Bei der dabei zu treffenden Entscheidung, ob eine Klage eingereicht oder aber ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet werden soll, stehen wir Ihnen mit unserem Rat zur Seite.
Oft geht es im Baurecht um erhebliche Werte, andererseits müssen Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden. Die Folgen der getroffenen Entscheidung zeigen sich dann erst viel später. In solchen Situationen ist fachkundiger Rat umso effektiver, je schneller er erteilt wird. Hier sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner.
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