Notariat

Bei Beurkundungen und sonstigen Notariatsgeschäften hat der Notar streng unparteiisch zu sein.

Die Beurkundung durch einen Notar ist unter anderem erforderlich bei allen Grundstücksgeschäften, bei Eheverträgen, Schenkungsverträgen, bei der Gründung einer GmbH oder der Abtretung von Anteilen an einer GmbH. Derartige Vorgänge gehören zum Alltag im Notariat.

Unerlässlich ist gerade bei der Gestaltung notariell zu beurkundender Verträge die Beachtung steuerrechtlicher Aspekte. Bei Vorgängen, die sich auf Grundstücke und Gesellschaftsanteile beziehen, gilt es, sowohl die zivilrechtlichen Regelungen dem Willen der Beteiligten entsprechend wirksam zu gestalten, als auch unerwünschte steuerliche Folgen zu vermeiden oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Vor dieser Herausforderung stehen wir im Notariat jeden Tag aufs Neue und finden gemeinsam mit Steuerberatern Lösungen. Unser Notariat verfügt über langjährige Erfahrungen mit der Gestaltung derartiger Verträge.

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