Vertragsrecht

Wir haben uns den rechtlichen Konflikten und Gestaltungen auf den verschiedensten Gebieten des Vertragsrecht zu befassen haben. Im allgemeinen Zivilrecht geht es meistens um die Anwendung und Auslegung von Verträgen unterschiedlichster Art. Das betrifft im Wesentlichen Kaufverträge über bewegliche Sachen oder Immobilien, Mietverträge, Arbeitsverträge und Dienst- oder Werkverträge. Bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen wie z.B. Miet- oder Wartungsverträgen geben nicht nur ihr Abschluss, sondern auch ihre Verlängerung, Beendigung oder Formfragen dazu Anlass, rechtlichen Rat einzuholen.
Dieser Herausforderung stellen wir uns jeden Tag mit dem dazu gehörenden Engagement.